Rechtsprechung
OLG Hamburg, 13.09.2001 - 3 U 101/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unlauterer Wettbewerb; Werbung; Kenntnis; Strafbewehrte Unterlassungserklärung; Unterlassungsanspruch; Erstbegehungsgefahr
- Judicialis
UWG § 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 3
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 02.02.2001 - 416 O 295/00
- OLG Hamburg, 13.09.2001 - 3 U 101/01
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 02.05.1991 - I ZR 227/89
Honoraranfrage - Vorsprung durch Rechtsbruch; BGB - Störerhaftung
Auszug aus OLG Hamburg, 13.09.2001 - 3 U 101/01
Denn Störer ist jeder, der in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal an der Herbeiführung der rechtswidrigen Beeinträchtigung mitgewirkt hat, wobei es genügt, dass er das eigenverantwortliche Handeln eines Dritten unterstützt oder ausnutzt, obwohl er rechtlich in der Lage ist, es zu verhindern (BGH GRUR 88, 829, 830 - Verkaufsfahrten II; BGH GRUR 91, 769, 770 - Honoraranfrage;… Köhler/Piper, Vor § 13 Rdn. 36). - BGH, 07.12.1989 - I ZR 62/88
"Aufklärungspflicht des Unterwerfungsschuldners"
Auszug aus OLG Hamburg, 13.09.2001 - 3 U 101/01
Damit unterscheidet sich der vorliegende Rechtsstreit maßgeblich von Sachverhaltsgestaltungen, in denen in der Rechtsprechung aufgrund der durch die Abmahnung zwischen Gläubiger und Schuldner entstandenen wettbewerbsrechtlichen Sonderbeziehung in bestimmten Fällen eine Aufklärungspflicht des Abgemahnten angenommen worden ist (etwa: BGH GRUR 90, 542, 543 - Aufklärungspflicht des Unterwerfungsschuldners). - BGH, 07.07.1988 - I ZR 36/87
Verkaufsfahrten II
Auszug aus OLG Hamburg, 13.09.2001 - 3 U 101/01
Denn Störer ist jeder, der in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal an der Herbeiführung der rechtswidrigen Beeinträchtigung mitgewirkt hat, wobei es genügt, dass er das eigenverantwortliche Handeln eines Dritten unterstützt oder ausnutzt, obwohl er rechtlich in der Lage ist, es zu verhindern (BGH GRUR 88, 829, 830 - Verkaufsfahrten II; BGH GRUR 91, 769, 770 - Honoraranfrage;… Köhler/Piper, Vor § 13 Rdn. 36).
- LG Leipzig, 13.11.2003 - 12 S 2595/03
SPAM.
Jedoch entspricht es höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass Störer jeder ist, "der in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal an der Herbeiführung er rechtswidrigen Beeinträchtigung mitgewirkt hat, wobei es genügt, dass er das eigenverantwortliche Handeln eines Dritten unterstützt oder ausnutzt, obwohl er rechtlich in der Lage ist, es zu verhindern" (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, 3 U 101/01, Urteil vom 13.09.2001, m. w. N. insbesondere zur BGH-Rechtsprechung). - OLG Hamburg, 31.03.2003 - 5 U 188/02
Haftung bei Werbung Dritter
Tut er dies nicht, so haftet er wie für eigenes Verschulden und setzt durch seine Untätigkeit Erstbegehungsgefahr für einen eigenen Verstoß (OLG Hamburg, Urteil vom 13. September 2001, Az. 3 U 101/01, jurisweb "Industrieentfeuchter"). - OLG Hamburg, 21.08.2003 - 3 U 16/03
Zur Zurechnung irreführender Werbeanzeigen einer Einkaufsgemeinschaft von vielen …
Tut er dies nicht, so haftet er wie für eigenes Verschulden und setzt durch seine Untätigkeit Erstbegehungsgefahr für einen eigenen Verstoß (Senat, Urteil vom 13. September 2001, Az. 3 U 101/01 "Industrieentfeuchter").